Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen

AVR Tankwagenreinigung GmbH


Paragraph © AVR GmbH
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit AVR Tankwagenreinigung GmbH. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.
Der Reinigungsauftrag basiert ausschließlich auf den Angaben des Auftraggebers. Sofern keine schriftlichen Vorbehalte vor Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgen ist jeder Fahrer bzw. Disponent/Sachbearbeiter eines LKWs bzw. LKW Zuges, eines Containers, eines Waggons oder eines sonstigen zu reinigenden Behältnisses zur Auftragserteilung namens des Halters bzw. Eigentümer des Fahrzeuges bzw. Behältnisses berechtigt.

3.
Jeder Auftraggeber ist verpflichtet die Vorladungen des Behältnisses richtig und vollständig zu benennen, sowie die Art und das Ausmaß der Reinigung so anzugeben, dass diese nach Durchführung dieser Arbeiten den für den Auftraggeber gültigen gesetzlichen Verpflichtungen entspricht. Ohne derartige Vorgaben leistet AVR Tankwagenreinigung GmbH sach- und fachgerechten Reinigung nach geringsten technischen und gesetzlichen Anforderungen.

4.
AVR Tankwagenreinigung GmbH ist berechtigt bei nicht vollständig geleerten Behältern die Innenreinigung ohne weitere Angabe von Gründen zu verweigern oder allfällige Reststoffe einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Verwertung zuzuführen. Daraus entstehende Mehrkosten im Ausmaß der tatsächlichen Entsorgungskosten zuzüglich eines Zuschlages in Höhe von 50 % für Analytik, Abwicklung der Entsorgung udgl. trägt der Auftraggeber.

5.
Nach Durchführung und Übernahme des gereinigten Behältnisses ist der gegenständliche Auftrag erfüllt. Allfällige Mängel der Reinigung sind, bei sonstigem Anspruchsverlust, unverzüglich zu rügen
- bei begleiteten Tanks sofort (binnen 3 Stunden)
- bei unbegleiteten Tanks innerhalb von 7 Wochentagen
und ausschließlich durch neuerliche Reinigung (Verbesserung) zu beheben. Der Auftraggeber hat, wenn ein derartiger Mangel gerügt wird, das Behältnis, LKW, Waggon etc umgehend wieder zur Reinigungsanlage zu bringen.

6.
Haftung von AVR Tankwagenreinigung GmbH:
AVR Tankwagenreinigung GmbH haftet nicht für fehlenden Reinigungserfolg aufgrund unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben des Auftraggebers zurückzuführen ist. Im Übrigen steht AVR Tankwagenreinigung GmbH lediglich für die technisch und fachlich korrekte Durchführung der Reinigung, nicht aber für einen darüber hinausgehenden Reinigungserfolg ein.
Die Haftung für die Reinigung von Teilen, die nicht eingesehen werden können wird zur Gänze ausgeschlossen (z.B. nicht einsehbare Kesselteile, Ein- und Auslaufrohre, Schläuche, Pumpen, Luftleitungen, Tankauslaufstützen, Sammelrohre, etc.). Bei unlegierten Stahltanks ist das Auftreten von Flugrost möglich und stellt keinen Mangel dar. Sollte eine Nachreinigung trotz ordnungsgemäßer Durchführung der beauftragten Reinigung erforderlich sein, so ist diese vom Auftraggeber zu entlohnen. AVR Tankwagenreinigung GmbH haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls mit dem 15-fachen des Reinigungsentgeltes der Höhe nach begrenzt.

7.
Jegliche Aufrechnung mit allfälligen Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen der AVR Tankwagenreinigung GmbH aus erteilten Reinigungsaufträgen wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn solche sind anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8.
Soweit keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten für die Bestimmung des Werklohnes das zugrundeliegende Angebot von AVR Tankwagenreinigung GmbH, sonst die zuletzt ausgehängten oder veröffentlichen Listenpreise. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind nach Durchführung der Reinigung in bar und abzugsfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen, die Mahnspesen und der Kosten anwaltlicher Eintreibung gemäß § 1333 ABGB verrechnet. Im Falle einer vereinbarten schriftlichen Rechnungsstellung hat die Zahlung binnen 3 Tagen ab Erhalt der Rechnung durch den Auftraggeber zu erfolgen. AVR Tankwagenreinigung GmbH bleibt es vorbehalten Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.

9.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige aus diesem Reinigungsauftrag ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Analytik - Verwertung - Reinigung