01.02.2012
Abfalljahresmeldung Berichtsjahr 2011
Auf Grund der Abfallbilanzverordnung, welche am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, muss die jährliche Abfallbilanz, betreffend Abfallsammler und -behandler, für das Berichtsjahr 2011 in elektronischer Form (XML-Datei) an das EDM-Portal...
Auf Grund der Abfallbilanzverordnung, welche am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, muss die jährliche Abfallbilanz, betreffend Abfallsammler und -behandler, für das Berichtsjahr 2011 in elektronischer Form (XML-Datei) an das EDM-Portal des Lebensministeriums bis spätestens 15.03.2012 übermittelt werden.
Laut §9 Abs.2 sind für die Berichtszeiträume 2011 und 2012 folgende Übergangsbestimmungen geregelt:
Bei der Übernahme bzw. Übergabe von Abfällen kann in diesen Berichtszeiträumen statt der Anlagen-GLN, in welche der Abfall zugeführt wird, die Standort-GLN verwendet werden.
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