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01.02.2012

UMBAU 2009-2011 ABGESCHLOSSEN

In den Jahren 2009 bis 2011 haben wir die Wirtschaftskrise als Chance genutzt, unsere Anlagen zu erweitern und zu modernisieren, ohne den laufenden Betrieb massiv stören zu müssen. ...
In den Jahren 2009 bis 2011 haben wir die Wirtschaftskrise als Chance genutzt, unsere Anlagen zu erweitern und zu modernisieren, ohne den laufenden Betrieb massiv stören zu müssen.

Nach Abschluss der Umbautätigkeiten verfügen wir nun über ein zusätzliches Gebinde-Gefahrgutlager von bis zu 700t und insgesamt 300m² zusätzlicher Laborfläche für neue Forschungsprojekte. Um die immer größer werdenden Mengen zu behandelnder Abfälle in unseren Anlagen optimal verarbeiten zu können, haben wir diverse Anlagenteile wie Kammer- und Membranfilterpressen erneuert und in einen Dekanter investiert, um dem Stand der Technik angepasst zu bleiben. Somit ist es uns gelungen die Anlagenkapazität bei erhöhter Qualität um 30% zu steigern.

Auch in Zukunft werden wir laufend in unsere Anlagen investieren, um unseren Kunden eine bestmögliche Entsorgungssicherheit im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen gewährleisten zu können.
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01.02.2012

Abfalljahresmeldung Berichtsjahr 2011

Auf Grund der Abfallbilanzverordnung, welche am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, muss die jährliche Abfallbilanz, betreffend Abfallsammler und -behandler, für das Berichtsjahr 2011 in elektronischer Form (XML-Datei) an das EDM-Portal...
Auf Grund der Abfallbilanzverordnung, welche am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, muss die jährliche Abfallbilanz, betreffend Abfallsammler und -behandler, für das Berichtsjahr 2011 in elektronischer Form (XML-Datei) an das EDM-Portal des Lebensministeriums bis spätestens 15.03.2012 übermittelt werden.

Laut §9 Abs.2 sind für die Berichtszeiträume 2011 und 2012 folgende Übergangsbestimmungen geregelt:
Bei der Übernahme bzw. Übergabe von Abfällen kann in diesen Berichtszeiträumen statt der Anlagen-GLN, in welche der Abfall zugeführt wird, die Standort-GLN verwendet werden.
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01.02.2012

AWG 2002 - NOVELLE VOM 16.02.2011

Seit 16.02.2011 durch Inkrafttreten der AWG Novelle 2010 haben sich die Verpflichtungen bezüglich der Entsorgung für Abfallbesitzer geändert. Vor dem 16.02.2011 war es derart geregelt, dass der Abfallbesitzer mittels des...
Seit 16.02.2011 durch Inkrafttreten der AWG Novelle 2010 haben sich die Verpflichtungen bezüglich der Entsorgung für Abfallbesitzer geändert. Vor dem 16.02.2011 war es derart geregelt, dass der Abfallbesitzer mittels des unterschriebenen Begleitscheins den Abfall mit den verbundenen Rechten und Pflichten einem Händler, Sammler oder Behandler übergeben hat.

Die Änderung im Überblick:

AWG 2002 §15 Abs 5a- Der Abfallbesitzer ist dafür verantwortlich, dass
a) die Abfälle an einen in Bezug auf die Sammlung oder Behandlung der Abfallart berechtigten Abfallsammler oder –behandler übergeben werden und
b) die umweltgerechte Verwertung oder Beseitigung dieser Abfälle explizit beauftragt wird.

AWG 2002 §15 Abs 5b- Wer Abfälle nicht gemäß Abs. 5a übergibt, kann bis zur vollständigen umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung dieser Abfälle als Verpflichteter gemäß §73 Abs.1 mit Behandlungsauftrag in Anspruch genommen werden.

Aus diesem Grund wird als zusätzliche Serviceleistung bei unseren Entsorgungsnachweisen ein entsprechender Entsorgungsauftrag vermerkt.

Link auf RIS AWG 2002 §15
Link zu Erläuterungen WKO
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